Erläuterungen zur Wasserrechnung
Sie wollen wissen, wie viel Wasser Sie in den vergangenen zwölf Monaten exakt verbraucht haben? Und was Sie dafür zahlen müssen? Ihre Wasserrechnung sagt es Ihnen.
In Form einer Beispielrechnung erläutert die MIDEWA die einzelnen Punkte, die auf den jährlichen Abrechnungen dargestellt sind. Weitere Informationen finden Sie hinter den blauen i-Punkten versteckt. Wenn Sie mit dem Zeiger der Computer-Maus über diese Felder fahren, öffnet sich zur Erklärung ein Fenster. Das hilft dabei, die Rechnungen noch besser zu verstehen. Die Beispielrechnung enthält zwei Seiten.
Klicken Sie am Kopf des Dokuments auf das schwarze Dreieck, um zur zweiten Seite zu gelangen.
Rechnung

An dieser Stelle finden Sie die Adresse, die für jeglichen Schriftverkehr zu nutzen ist.
Die Kundennummer und die Rechnungseinheit dienen zur eindeutigen Identifikation des Kunden. Bitte geben Sie diese bei jedem Kontakt und jeder Zahlung an.
Hier finden Sie die Kontaktdaten des für Sie zuständigen Kundenservice.
Hier finden Sie die Öffnungszeiten des Kundencenters Ihrer Niederlassung. Die Besucheradresse Ihrer Niederlassung entnehmen Sie bitte der Fußzeile.
Die Verbrauchsstelle gibt den Ort an, an den wir unser Trinkwasser liefern.
Bruttorechnungsbetrag setzt sich aus dem Nettobetrag und der Umsatzsteuer zusammen.
Hier sehen Sie Ihre geleisteten Abschläge im Abrechnungszeitraum. In der Regel sind dies fünf gleiche Abschläge.
Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Differenz des Bruttorechnungsbetrages und der geleisteten Abschläge.
Zu zahlende Beträge sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum zu begleichen, wobei ein konkreter Termin stets angegeben ist.
Gutschriften werden mit dem 1. Abschlag des neuen Abrechnungszeitraumes verrechnet. Sollte dennoch ein Guthaben bestehen bleiben, erstatten wir dieses zurück.
Dieses Datum gibt den konkreten Fälligkeitstermin des noch zu zahlenden Betrages an.
Die IBAN des Kunden wird aus Datenschutzgründen nur verschlüsselt angegeben.
An dieser Stelle ist der Abschlagsbetrag für das künftige Abrechnungsjahr zu finden.
Berechnung: Der auf 365 Tage umgerechnete Rechnungsbetrag inkl. Umsatzsteuer wird durch sechs geteilt. Der Betrag wird immer auf volle Euro gerundet.
Beispiel: 361,85€ / 377 Tage x 365 Tage / 6 Abschläge = 58,00 €
Hier finden Sie die Fälligkeitstermine des neuen Abschlagsbetrages.

Diese Zeitspanne gibt den exakten Abrechnungszeitraum Ihrer Abrechnung an.
Die MIDEWA liest die Wasserzähler im rollierenden System ab. Alle im Versorgungsgebiet der MIDEWA befindlichen Hauptwasserzähler werden in orts- und straßenspezifisch angeordneten Touren über das ganze Jahr verteilt abgelesen. Dementsprechend erfolgt eine zeitnahe Abrechnung der Verbräuche im Anschluss der Ablesung.
Die Ableseart gibt an, wer die Ablesung durchgeführt hat - wobei Ablesung für die Ablesung durch MIDEWA steht.
Die Zählernummer dient zur eindeutigen Identifizierung des Zählers. Sie finden Sie auf dem Außenring Ihres Zählers. Sofern ein Zählerwechsel innerhalb des Abrechnungszeitraumes stattgefunden hat, werden zwei unterschiedliche Zählernummern angegeben.
An dieser Stelle finden Sie den für die Abrechnung herangezogenen Zählerstand.
Hier finden Sie Ihre Verbrauchsmenge im angegebenen Abrechnungszeitraum.
An dieser Stelle steht der Mengenpreis (Trinkwasserpreis je Kubikmeter).
An dieser Stelle steht der Grundpreis pro Monat für die Bereitstellung des Trinkwassers.
Der Grundpreis wird tag genau berechnet.
Berechnungsformel am Beispiel des Monats Juli:
14,08 € x 6 Monate = 84,48 € +
14,08 € x 12 Tage /31 Tage = 5,45 €
Nettobetrag = 89,93 €
Der Nettobetrag der Rechnung setzt sich aus den Mengenbetrag plus dem Grundbetrag zusammen.
Die Konzessionsabgabe ergibt sich aus 6% vom Nettobetrag plus 7% Umsatzsteuer. Laut Konzessionsvertrag erhält die Gemeinde den Nettobetrag, die Umsatzsteuer wird an das Finanzamt abgeführt.
Die Wasserentnahmeabgabe errechnet sich aus der Jahresverbrauchsmenge x 0,05 € (Nettobetrag) plus 7% Umsatzsteuer. Gemäß Gesetz erhält die Landesregierung von Sachsen-Anhalt den Nettobetrag, die Umsatzsteuer wird an das Finanzamt abgeführt.