Eigentümer müssen Hausinstallation im Blick haben

Ein Rohrbruch - und keiner merkt's. "Das ist gar nicht so ungewöhnlich", weiß Christian Winkler, der zuständige Bereichsleiter Saale-Geiseltal der MIDEWA. Erst kürzlich habe es einen solchen Fall im Versorgungsgebiet gegeben. Tausende Liter Wasser flossen über Wochen unbemerkt weg, die Kosten immens. Die Ursachen für das Leck können mannigfaltig sein: Wurzeleinwuchs, eine Baumaßnahme oder Materialermüdung. Wichtig ist, dass die Eigentümer von Immobilien ihren Wasserverbrauch regelmäßig kontrollieren. 

Wasser sucht sich seinen Weg und tritt oftmals nicht dort an die Oberfläche, wo der Rohrschaden entstanden ist, sondern irgendwo anders. Oder aber es ist oberflächlich überhaupt kein Wasser zu sehen, weil es im Erdreich versickert. "Damit kann ein Rohrbruch über eine lange Zeit komplett unbemerkt bleiben. Deshalb ist es so wichtig, dass Grundstücksbesitzer ihren Pflichten nachkommen und ihr Eigentum, insbesondere unbewohnte Immobilien, in regelmäßigen Abständen überprüfen, bei außergewöhnlich  hohen Verbräuchen skeptisch werden und sich an ihren Wasserversorger wenden." Wenn dort etwas passiert, ist der Eigentümer verantwortlich, nicht die MIDEWA.

"Als öffentlicher Wasserversorger übernehmen wir für unseren Teil des Versorgungsnetzes selbstverständlich die Verantwortung. Das ist unsere Aufgabe und deshalb kümmern wir uns darum, dass unsere Kunden jederzeit und zuverlässig mit Trinkwasser versorgt werden", schildert MIDEWA-Geschäftsführer Steffen Höntsch. "Aber hinter dem Wasserzähler endet unsere Verantwortung", betont er. 

Für die sogenannte Hausinstallation zwischen dem Wasserzähler und den Entnahmestellen im Wohngebäude oder auf dem Grundstück ist der Grundstückseigentümer zuständig. Das heißt, er trägt die Verantwortung für den Betrieb, die Wartung, sämtliche Reparaturen und die hygienische Sicherheit von Leitungen, Speichern und Armaturen. "Der Eigentümer muss sicherstellen, dass das Trinkwasser bis zu den Zapfstellen den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung entspricht. Bei Mietobjekten", ergänzt Christian Winkler, "gehen diese Pflichten auf den Vermieter als Eigentümer über."

Als öffentlicher Wasserversorger ist die MIDEWA "weder befugt noch bevollmächtigt, die Hausinstallation zu kontrollieren", untermauert der Bereichsleiter. Für Arbeiten, die in diesem Bereich des Versorgungssystems zu erledigen sind, sollten Grundstückseigentümer einen Sanitär-Fachbetrieb ihres Vertrauens beauftragen und nicht selbst Hand anlegen. 

Eine Übersicht von Unternehmen, die den erforderlichen Fachkunde-Nachweis vorlegen können, gibt es übrigens auf der Internetseite der MIDEWA im Installateurverzeichnis: midewa.de/service/installateure/