In Burgsdorf (Lutherstadt Eisleben) soll eine Löschwasserzisterne künftig für mehr Sicherheit sorgen und die Verfügbarkeit von Wasser im Brandfall verbessern. Bisher kann die vorgeschriebene Löschwasserkapazität von 48 m³/h nicht aus dem Trinkwassernetz gedeckt werden. Deshalb wird dort am 7. Juli offiziell die neue Löschwasserzisterne übergeben.
Die Stadt holte sich für dieses Projekt mit der MIDEWA Experten ins Boot. Das Unternehmen unterstützte in mehreren Städten und Gemeinden ihres Versorgungsgebietes bereits bei der besseren Ausstattung mit Löschwasser bei einem Feuer. Auch dieses Projekt wurde nun in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bauamt der Lutherstadt Eisleben und den Verantwortlichen der MIDEWA umgesetzt. Die Stadt kümmerte sich im Vorfeld darum, die Fläche in der Kirchgasse in Burgsdorf vorzubereiten. Garagen wurden abgerissen, Fundamente entfernt. Damit war der Standort für die Löschwasserzisterne weitestgehend vorbereitet. Die MIDEWA erledigte anschließend die Tiefbau- und Installationsarbeiten für die Zisterne, die Mitte Mai geliefert und platziert wurde.
Mit der Löschwasserzisterne ist Wasser vor Ort jederzeit verfügbar. Die Einsatzkräfte haben damit die Gewissheit, dass Wasser zum Löschen von Bränden zur Verfügung steht. In Burgsdorf entschied sich die Stadt für eine Zisterne mit 120 m³ Volumen.
Die Vorteile der Löschwasserzisternen liegen auf der Hand. Es handelt sich um ein geschlossenes System. Damit besteht, anders als bei Löschteichen, keine Gefahr zu ertrinken. Es gibt keine Verdunstung und keine Notwendigkeit, die Anlage zu reinigen. Hinzu kommt, dass die Zisternen durch ein besonderes Material mit PVC-Beschichtung auch extremen Temperaturen zwischen -30 °C und +70 °C standhalten.
Die MIDEWA stellt die Zisterne bereit und unterstützt die Stadt damit bei ihrer hoheitlichen Aufgabe des Brandschutzes, der von Gesetzes wegen in der Zuständigkeit der Kommunen liegt. Ergänzend kann das Trinkwassernetz zum Löschen von Bränden genutzt werden - immer vorausgesetzt, dass die Versorgung der Menschen mit Trinkwasser dadurch nicht beeinträchtigt wird. Auch das schreibt der Gesetzgeber vor. Bei Bedarf stimmen sich die Feuerwehren, die Kommunen und die MIDEWA eng ab.