Informationen zur Videoüberwachung in unseren Geschäftsräumen und Betriebsstätten nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung

Mit den nachfolgenden Datenschutzhinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogenen Daten im Rahmen der Videoüberwachung durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte.In unseren Geschäftsräumen und Betriebsstätten, in denen wir Videoüberwachung betreiben, weisen wir jeweils auf den Umstand der Videoüberwachung hin. Die überwachten Bereiche sind durch eine entsprechende Hinweisbeschilderung gekennzeichnet. 

1) Wer ist für die Videoüberwachung verantwortlich?

a)  Verantwortliche Stelle ist die:

MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH
Bahnhofstraße 13
06217 Merseburg

Tel: 03461 - 352-0
E-Mail: datenschutz@midewa.de

b) Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter:

Veolia Wasser Deutschland GmbH
Datenschutzbeauftragter
Walter-Köhn-Straße 1A
04356 Leipzig

Tel: 0341 24176-0
E-Mail: de.wasser.datenschutz@veolia.com

2) Welche Kategorien von Personenbezogenen Daten werden bei der Videoüberwachung erhoben?

Die Videoüberwachung erfasst solche Merkmale, die Ihre physische bzw. physiologische Identifizierung als natürliche Person ermöglichen. Sofern Sie mit Ihrem PKW in einem überwachten Bereich (z.B. Einfahrt Betriebsgelände) entlangfahren bzw. das Fahrzeug dort abstellen, kann es  außerdem unter Umständen zu einer Erfassung Ihres Kennzeichens kommen. Auch KfZ-Kennzeichen weisen einen Personenbezug auf, weil das Kennzeichen in Kombination mit einer Halter-Auskunft bei der zuständigen KfZ-Zulassungsstelle einen Rückschluss auf die natürliche Person ermöglicht, die der Halter des betroffenen Fahrzeugs ist. 

3) Warum haben wir eine Videoüberwachung?

Wir benutzen die Videoüberwachung für folgende Zwecke:

  • Wahrung des Hausrechts
  • zur Vermeidung von Straftaten (insbesondere Einbruch, Vandalismus)  und damit einhergehenden Störungen im Betriebsablauf
  • Aufbewahrung des Videomaterials im Falle begangener Straftaten als Beweismittel

4) Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung?

Ja. Die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Wir verfolgen berechtigte Interessen mit der Videoüberwachung.  Bereits das Aufstellen der Kameras ist eine präventive Schutzmaßnahme. Dritte, die bereit sind Straftaten zu unseren Lasten zu begehen, sind weitaus weniger zur Tatbegehung motiviert, wenn das jeweils betroffene Betriebsgelände überwacht wird. Die Videoüberwachung schützt deshalb insbesondere unsere Rechte auf:

  • Berufsfreiheit, Art. 15 EU-Grundrechte-Charta
  • Unternehmerische Freiheit, Art. 16 EU-Grundrechte-Charta
  • Eigentum, Art. 17 EU-Grundrechte-Charta 

Eine weitere Rechtsgrundlage für die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Wir betreiben Anlagen im Bereich der Wasserversorgung sowie der Abwasserentsorgung.  Sofern wir an den relevanten Standorten (Kläranlagen, Wasserwerken) Videokameras einsetzen, dient das u.a. auch dazu, die vertragliche Pflicht einer störungsfreien Betriebsführung  gegenüber unseren Vertragspartnern gewährleisten zu können. Störungen im Bereich der Betriebsführung sind z.B. Sachbeschädigungen an den Trink- bzw. Abwasseranlagen. Teilweise müssen die Anlagenbestandteile auch überwacht werden, damit technische Funktionsstörungen möglichst frühzeitig erkannt und beseitigt werden können. 

5) Wie lange speichern wir Ihre Daten und wann werden Ihre Daten gelöscht?

Wir speichern Ihre Daten solange, bis der Grund für die jeweilige Datenspeicherung entfällt. Die Gründe für die Datenspeicherung werden unter Punkt 3) dieser Erklärung aufgelistet.

6) An wen übermitteln wir die gespeicherten Daten?

Grundsätzlich werden die von den Videokameras gespeicherten Daten bei uns nur intern zu den o.g. Zwecken gespeichert. Insbesondere verfolgen wir mit der Speicherung nicht die Absicht Verhaltensanalysen durchzuführen.

Eine Übermittlung an Dritte findet nur dann statt, sich aus einer Videoaufzeichnung der ernsthafte Verdacht ergibt, dass die gespeicherten Daten Aufschluss darüber geben, dass eine oder mehrere Personen zu unseren Lasten eine Straftat begangen haben bzw. versucht haben eine solche Tat zu begehen. In diesem Fall leiten wir die gespeicherten Daten an die hierfür jeweils zuständigen öffentlichen Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaft) weiter.

7) Hinweise auf die Rechte der Betroffenen

  • Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
  • Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).
  • Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
  • Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z.B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
  • Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).
  • Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS GVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen.