Private Aufbereitungsanlage oder mechanischer Filter?

Unser Trinkwasser entspricht den hohen Qualitätsanforderungen der Trinkwasserverordnung. Eine zusätzliche Aufbereitung im Haushalt mit Wasserfilteranlagen durch Tischwasserfilter oder Untertischgeräte ist grundsätzlich weder erforderlich noch sinnvoll.

Aus hygienischer Sicht ist von solchen Wasserbehandlern im Haushalt abzuraten, da diese bei unzureichender Wartung oder falscher Bedienung die Trinkwasserqualität verschlechtern und sogar zu gesundheitlichen Problemen beispielsweise durch Verkeimungen führen können.

Dagegen sind nach DIN 1988 Teil 2 mechanisch wirkende Partikelfilter direkt hinter der Wasserzähleranlage vorgeschrieben. Diese sollen verhindern, dass im Trinkwasser gelegentlich mitgeführte kleine Feststoffpartikel zu Funktionsstörungen der Hausinstallation führen. Die Filtereinsätze sind nach DIN 1988 Teil 8 regelmäßig zu reinigen beziehungsweise zu wechseln.

Für die Wartung dieses mechanisch wirkenden Partikelfilters, der sich direkt hinter der Wasserzähleranlage befindet, ist der Hauseigentümer verantwortlich. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass rückspülbare Filter alle zwei Monate rückgespült werden und bei nicht rückspülbaren Filtern mindestens halbjährlich der Filtereinsatz ausgetauscht wird.