Trinkwasser unter ständiger Kontrolle

Die Wasserversorger sind laut Trinkwasserverordnung zur Eigenkontrolle der Wasserqualität verpflichtet. Außerdem kontrollieren die zuständigen Gesundheitsämter die Qualität. Wie umfangreich und häufig das Wasser beprobt werden muss, hängt von der Trinkwasserabnahme im Versorgungsgebiet ab: Je größer die ist, desto häufiger müssen Proben genommen werden.

Die Trinkwasserverordnung legt auch klare Verantwortlichkeiten für die Einhaltung der Vorschriften fest. Und sie beschreibt Maßnahmen für den Fall, dass Abweichungen bei der Trinkwasserqualität festgestellt werden sollten.

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Proben werden im Durchschnitt monatlich in einem Labor untersucht.

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Wasserproben werden monatlich untersucht.

 

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Wasserproben werden im Durchschnitt monatlich labortechnisch analysiert. 
Die Untersuchungen erfolgen in einem akkreditierten Labor. 

Die Anforderungen der bundeseinheitlichen Verordnung gelten bis zum letzten Zapfhahn, also bei Ihnen zu Hause in Küche oder Bad. Wir übernehmen als Wasserversorger die Verantwortung für die Wasserqualität bis zur Übergabestelle. Das  ist in der Regel der Hauswasserzähler. Doch der  Hauseigentümer hat auch Pflichten; er ist für seine private Hausinstallation zuständig.

Wenn Arbeiten an Ihrer privaten Hausinstallation anliegen, beauftragen Sie bitte einen Fachbetrieb. Ein ortsansässiges Unternehmen, das seine Sachkunde nachgewiesen hat, finden Sie in unserem Installateurverzeichnis