Biologische Reinigung muss sein

Die Gewässergüte nimmt einen immer höheren Stellenwert ein. Deshalb darf gereinigtes Abwasser nach § 5 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde in ein Gewässer eingeleitet werden. Und nur dann, wenn die Ablaufwerte stimmen. Um die Anforderungen zu erfüllen, müssen Kleinkläranlagen über eine biologische Reinigungsstufe verfügen. Die ist heutzutage Stand der Technik. 

Kleinkläranlagen kommen überall dort zum Einsatz, wo der Anschluss des Grundstücks an einen öffentlichen Kanal wirtschaftlich keinen Sinn ergeben würde. Die dezentralen Anlagen reinigen das häusliche Abwasser. Sie sind für eine Abwassermenge von bis zu acht  Kubikmeter am Tag ausgelegt.

Wartung von Kleinkläranlagen

Soll die vollbiologische Kleinkläranlage ordnungsgemäß arbeiten, muss sie regelmäßig gewartet werden. Der Abschluss eines Wartungsvertrags mit einem Fachbetrieb wird empfohlen; viele Hersteller gewähren in dem Fall sogar eine Verlängerung der Garantieansprüche. Bestimmte Kontrollen dürfen laut DIN EN 12566-3 nur von Fachunternehmen vorgenommen werden. In dieser Vorschrift wird auch der Wartungsumfang festgelegt. Der kann je nach Anlagentyp variieren. In der Regel muss die Anlage zwischen ein- bis dreimal im Jahr gewartet werden. 

Zertifizierter Fachbetrieb

Die MIDEWA ist für die Wartung von Kleinkläranlagen seit 2008 zertifiziert. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. hat unsere Fachkunde bestätigt. So prüften die Gutachter unter anderem, ob unsere Mitarbeiter für die Arbeiten qualifiziert sind und wir die notwendige Technik vorhalten. Die Zertifizierung muss alle zwei Jahren erneut werden.

Für die Wartung von Kleinkläranlagen werden ausgebildete MIDEWA-Mitarbeiter des Abwasser-Bereichs mit langjähriger Erfahrung im Betrieb und in der Instandhaltung von kommunalen Kläranlagen eingesetzt. Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig geschult.


Wartungsleistungen

Unser zertifizierter Wartungsservice umfasst folgende Leistungen:

  • Überprüfen des Gesamtzustandes der Kleinkläranlage (Sichtkontrolle Zulauf, Geruch, Farbe, Öle, Fette)
  • bauliche Überprüfung
  • Einsichtnahme in das Betriebsbuch
  • Ablesung des Betriebsstundenzählers
  • Feststellung des regelmäßigen Betriebs
  • Funktionskontrolle der betriebswichtigen Anlagenteile (Belüftungsaggregate, Steuereinrichtung usw.)
  • Wartung der maschinellen Einrichtungen (Filter, Betriebsstoffe usw.)
  • Feststellen der Schlammspiegelhöhe im Schlammspeicher, ggf. Veranlassung der Schlammabfuhr
  • Einstellung optimaler Betriebswerte
  • Probenahme und Abwasseranalyse (Temperatur, pH-Wert, absetzbare Stoffe, Chemischer Sauerstoffbedarf)
  • Dokumentation der Wartung im Betriebsbuch
  • Übersendung eines schriftlichen Wartungsprotokolls (circa drei Wochen nach der Wartung)