Hydranten- und Standrohrnutzung

Die Hydranten des Trinkwassernetzes innerhalb des Versorgungsgebietes der MIDEWA dienen primär der öffentlichen Trinkwasserversorgung und damit technischen Zwecken, d. h. der Spülung oder Entlüftung des Leitungsnetzes.

Die MIDEWA gestattet den Städten und Gemeinden und ihren Feuerwehren, das Trinkwasserversorgungsnetz für Löschzwecke zu nutzen. In Abstimmung mit dem Wasserversorger können die Feuerwehren auch für Übungszwecke auf das Netz zugreifen. Sowohl die Löschwasserentnahme als auch die Übungen der Feuerwehren können allerdings nur "nach Können und Vermögen" erfolgen. Die MIDEWA gewährt als Wasserversorger keine Garantie dafür, dass das Trinkwasser zu diesen Zwecken jederzeit und in uneingeschränkter Menge verfügbar ist. Die Städte und Gemeinden sind per Gesetz für die Löschwasserversorgung zuständig. Die Verantwortlichkeiten definiert das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. 

Für Bauzwecke und Veranstaltungen ist es möglich, sich bei der MIDEWA ein Standrohr auszuleihen. Darüber kann an einem durch den Wasserversorger bestimmten Hydranten Trinkwasser aus dem öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetz entnommen werden.

Sonstige Wasserentnahmen an Hydranten im Trinkwasserversorgungsnetz der MIDEWA, zum Beispiel zur Poolbefüllung, sind strengstens untersagt! Jede Nutzung von Hydranten beeinflusst die hydraulischen Bedingungen des Versorgungsnetzes. Es kann dadurch zu Qualitätsbeeinträchtigungen kommen bis hin zu einer Versorgungsunterbrechung bei den Kunden.