Wasserzähler sind geeicht. Grundsätzlich können sich unsere Kunden darauf verlassen, dass jeder Zähler, egal ob Ringkolben- oder Flügelradzähler, den Wasserverbrauch korrekt anzeigt. Die Eichfrist beträgt sechs Jahre. Doch das heißt nicht, dass intakte Wasserzähler nach dieser Zeit automatisch ersetzt werden müssen. Es gibt Möglichkeiten, die Eichfrist zu verlängern. Die MIDEWA konzentriert sich bei der Eichfristverlängerung auf Ringkolbenzähler. Flügelradzähler bauen wir hingegen nach sechs Jahren aus und ersetzen sie durch ein neues Messgerät.
Wie genau funktioniert die Eichfristverlängerung? Wenn wir bei einer bestimmten Anzahl Zähler, die bereits sechs Jahre den Wasserverbrauch messen, aber noch intakt sind, die Eichfrist verlängern wollen, dann müssen wir das einer staatlich anerkannten Prüfstelle für Messgeräte anzeigen. Die informiert daraufhin die staatliche Eichbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
Wir listen zunächst sämtliche Zähler auf, bei denen die Eichfrist ablaufen würde. Aus dieser Liste benennt die Prüfbehörde eine gewisse Anzahl an Messgeräten, die dann die sogenannte Stichprobe ergeben. Die Wasserzähler aus der Stichprobe werden beim Kunden ausgebaut und bei einer unabhängigen Prüfstelle erneut auf ihre Messgenauigkeit hin überprüft. Sind die Tests erfolgreich verlaufen, meldet die MIDEWA das Ergebnis der staatlichen Eichbehörde in Halle/Saale.
Ein Wasserzähler ist dann geeignet, erneut geeicht zu werden, wenn er den Wasserverbrauch korrekt anzeigt. Die Toleranz liegt im Milliliter-Bereich. Wenn die zuständige Behörde bestätigt, dass alles in Ordnung ist, können sämtliche Zähler, die die MIDEWA dem Eichamt benannt hatte, nochmals drei Jahre den Wasserverbrauch bestimmen. Nach weiteren drei Jahren besteht die Möglichkeit, das Prozedere zu wiederholen.