Zählerablesung und Eichung: Was Sie wissen müssen

Der Hauswasserzähler ist Eigentum der MIDEWA. Er liefert die Berechnungsgrundlage für den Wasserverbrauch. Der § 18 Absatz 1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) schreibt zwingend vor, dass der Wasserverbrauch eines Kunden durch eine Messeinrichtung bestimmt werden muss. Es obliegt dem Wasserversorger, welche Art von Wasserzählern er einbaut. Das gilt auch für die Größe und den Anbringungsort (§ 18, Abs. 2). Gemäß Mess- und Eichgesetz in Verbindung mit der Eichverordnung muss  jeder Wasserzähler nach sechs Jahren entweder neu geeicht oder ausgewechselt werden. Diese Leistung ist für unsere Kunden kostenfrei. Auch ist es möglich, die Eichfrist der Wasserzähler nach eingehender Prüfung verlängern zu lassen.

Ableseverfahren Wasserzähler: Einfach, flexibel und kundenfreundlich

Seit Januar 2025 haben wir unser Ableseverfahren für Wasserzähler umgestellt. Statt der bisherigen zweijährlichen Ablesung durch unsere Mitarbeiter erhalten Sie künftig jährlich eine Ablesekarte für die eigenständige Erfassung Ihres Zählerstands.

Vorteile auf einen Blick:
Zeitliche Flexibilität
• Sie wählen selbst den passenden Zeitpunkt der Ablesung innerhalb des vorgegebenen Ablesetermins 
Kein Warten auf den Ableser
• Keine Anwesenheit zu Hause erforderlich
Vielfältige Auswahl der Übermittlungsmöglichkeiten
• Online über unsere Webseite
• Per Smartphone via aufgedrucktem QR-Code auf der Ablesekarte
• kostenfreie Rücksendung der ausgefüllten Ablesekarte
• Digital über unsere Kunden-App "Mein MIDEWA" 
• Telefonische Übermittlung über unseren Kundenservice: Telefon 03496 3088-999
• Übermittlung per E-Mail mit Foto an team@kundenservice.midewa.de

Mit dieser Umstellung möchten wir Ihnen die jährliche Zählerablesung so bequem und unkompliziert wie möglich gestalten. 
 

 

Wie erhalte ich die Information zur Selbstablesung?

Zum jeweiligen Stichtag senden wir Ihnen auf dem Postweg automatisch Ihre persönliche Ablesekarte zu. So stellen wir sicher, dass Sie immer rechtzeitig und bequem Ihren Zählerstand erfassen können.

Bis wann muss der Zählerstand gemeldet werden? Was passiert, wenn der Zählerstand nicht rechtzeitig bei der MIDEWA eingeht?

Das Datum, bis zu dem Sie den Zählerstand melden müssen, finden Sie auf der Ablesekarte. Wenn der Zählerstand nicht rechtzeitig übermittelt wird, wird der Verbrauch auf Basis des Vorjahres rechnerisch ermittelt.
 

Ändert sich durch die Selbstablesung der Zeitpunkt der Jahresabrechnung für Wasser?

Der Zeitpunkt der Jahresabrechnung  bleibt durch die Änderung des Ableseverfahrens unverändert.

Den Wasserzähler richtig ablesen – so geht's

Es ist wirklich einfach. Notieren Sie folgende Informationen: den Wasserverbrauch in Kubikmetern (ohne Kommastellen), die Nummer des Wasserzählers und das Datum der Ablesung. Das war's!
Um Fehler zu vermeiden, beachten Sie bitte, dass die Nachkommastellen nicht erforderlich sind. Für die Verbrauchsabrechnung genügt es, die schwarzen oder schwarz hinterlegten Zahlen der vollen Kubikmeter zu notieren.
 

Hat die Umstellung der Selbstablesung Auswirkungen auf den Zählerwechsel?

Nein, die Umstellung auf Selbstablesung hat keinen Einfluss auf den Zählerwechsel. Die Hauptwasserzähler im MIDEWA-Versorgungsgebiet müssen gemäß den eichrechtlichen Bestimmungen vor Ablauf ihrer Eichgültigkeit durch geeichte Wasserzähler ersetzt werden. Die Eichfrist für Wasserzähler beträgt 6 Jahre. MIDEWA organisiert und führt diesen turnusmäßigen Zählerwechsel durch. Der Austausch des Wasserzählers erfolgt durch unsere MIDEWA-Mitarbeiter nach Ablauf der Eichfrist und ist für Kunden kostenfrei. Vor Ablauf der Eichgültigkeit werden die betroffenen Grundstückseigentümer von MIDEWA schriftlich über den geplanten Wechsel des Hauptwasserzählers informiert.
 

Eichfrist und Eichfristverlängerung, was bedeutet das genau?

Wasserzähler sind geeicht. Grundsätzlich können sich unsere Kunden darauf verlassen, dass jeder Zähler, egal ob Ringkolben- oder Flügelradzähler, den Wasserverbrauch korrekt anzeigt. Die Eichfrist beträgt sechs Jahre. Doch das heißt nicht, dass intakte Wasserzähler nach dieser Zeit automatisch ersetzt werden müssen. Es gibt Möglichkeiten, die Eichfrist zu verlängern. Die MIDEWA konzentriert sich bei der Eichfristverlängerung auf Ringkolbenzähler. Flügelradzähler bauen wir hingegen nach sechs Jahren aus und ersetzen sie durch ein neues Messgerät.

Wie genau funktioniert die Eichfristverlängerung? Wenn wir bei einer bestimmten Anzahl Zähler, die bereits sechs Jahre den Wasserverbrauch messen, aber noch intakt sind, die Eichfrist verlängern wollen, dann müssen wir das einer staatlich anerkannten Prüfstelle für Messgeräte anzeigen. Die informiert daraufhin die staatliche Eichbehörde des jeweiligen Bundeslandes.

Wir listen zunächst sämtliche Zähler auf, bei denen die Eichfrist ablaufen würde. Aus dieser Liste benennt die Prüfbehörde eine gewisse Anzahl an Messgeräten, die dann die sogenannte Stichprobe ergeben. Die Wasserzähler aus der Stichprobe werden beim Kunden ausgebaut und bei einer unabhängigen Prüfstelle erneut auf ihre Messgenauigkeit hin überprüft. Sind die Tests erfolgreich verlaufen, meldet die MIDEWA das Ergebnis der staatlichen Eichbehörde in Halle/Saale.

Ein Wasserzähler ist dann geeignet, erneut geeicht zu werden, wenn er den Wasserverbrauch korrekt  anzeigt. Die Toleranz liegt im Milliliter-Bereich. Wenn die zuständige Behörde bestätigt, dass alles in Ordnung ist, können sämtliche Zähler, die die MIDEWA dem Eichamt benannt hatte, nochmals drei Jahre den Wasserverbrauch bestimmen. Nach weiteren drei Jahren besteht die Möglichkeit, das Prozedere zu wiederholen.

Welche Zählermodelle gibt es?

Je nach Funktionsweise wird zwischen Flügelrad- und Ringkolbenzählern unterschieden. Beide geben den Wasserverbrauch verlässlich an. 

Flügelradzähler

Flügelradzähler sind in der Regel Mehrstrahlapparate. Das Wasser fließt durch eine Öffnung ein, trifft auf den Flügel und tritt durch eine zweite, höher liegende Öffnung wieder aus. Da das Flügelrad von der dynamischen Wirkung des Wassers (kinetische Energie = Geschwindigkeitsenergie) angetrieben wird, spricht man auch von Geschwindigkeitszählern. Die Flügelraddrehung wird über Zahnräder so untersetzt, dass auf dem Ziffernblatt die durchgelaufene Wassermenge durch ein Rollenzählwerk, zum Teil ergänzt durch Zeiger, korrekt angezeigt wird. Es werden grundsätzlich nur die vollen Kubikmeter abgelesen und zur Abrechnung herangezogen!

Die weiteren verbrauchten Mengenbestandteile können Sie wie folgt bestimmen:

x0,0001: 3 Teilstrich = 0,3 Liter

x0,001 :  5 Teilstrich = 5 Liter

x0,01 :    0 Teilstrich =  0 Liter

x0,1 :      2 Teilstrich = 200 Liter

Der Wasserzähler hat insgesamt 152,2053 Kubikmeter gezählt.

Ringkolbenzähler

Ringkolbenzähler besitzen statt des Flügelrades einen Ringkolben, der wechselweise Ein- und Ausströmöffnungen freigibt. Es wird also nach dem Inhalt des Ringkolbens gezählt, daher auch die Bezeichnung Volumenzähler.

Wie schützt man einen Wasserzähler vor Frost?

Im Winter können frei liegende Wasserleitungen und nicht geschützte Wasserzähler einfrieren und dadurch beschädigt werden. Muss der Zähler ausgetauscht werden, trägt der Kunde die Kosten. Doch man kann Frostschäden vorbeugen.

Diese Vorsichtsmaßnahmen können Sie treffen:

  1. Isolierung der Wasserleitungen überprüfen
  2. Keller- und Schachtabdeckungen sowie Türen und Fenster in unbeheizten Räumen geschlossen halten
  3. Wasserzähleranlage und -leitungen in wärmedämmendes Material einpacken
  4. nicht benutzte Wasserleitungen abstellen und entleeren

Ist der Zähler oder eine Leitung doch einmal eingefroren, sollte umgehend unser 24-h-Notruf gerufen werden, damit der Hauptabsperrschieber geschlossen und kein Wasser austreten kann. Ist der Wasserzähler eingefroren und muss gewechselt werden, trägt die Kosten der Hauseigentümer.