Wasserzähler müssen geeicht sein

Der Hauswasserzähler ist Eigentum der MIDEWA. Er liefert die Berechnungsgrundlage für den Wasserverbrauch. Der § 18 Absatz 1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) schreibt zwingend vor, dass der Wasserverbrauch eines Kunden durch eine Messeinrichtung bestimmt werden muss. Es obliegt dem Wasserversorger, welche Art von Wasserzählern er einbaut. Das gilt auch für die Größe und den Anbringungsort (§ 18, Abs. 2). Gemäß Mess- und Eichgesetz in Verbindung mit der Eichverordnung muss  jeder Wasserzähler nach sechs Jahren entweder neu geeicht oder ausgewechselt werden. Diese Leistung ist für unsere Kunden kostenfrei. Auch ist es möglich, die Eichfrist der Wasserzähler nach eingehender Prüfung verlängern zu lassen.

Wasserzähler richtig ablesen, was ist zu beachten?

Es ist wirklich ganz einfach. Es sind nur ein paar Zahlen zu notieren : den Wasserverbrauch in Kubikmetern (ohne Kommastelle), die Nummer des Wasserzählers und das Datum der Ablesung. Das war's!

Um Fehler zu vermeiden, ist zu beachten, dass die Kommastellen nicht benötigt werden. Es reicht, nur die schwarze oder schwarz unterlegte Zahl der vollen Kubikmeter für die Verbrauchsabrechnung zu notieren (siehe Grafik auf der linken Seite).

Wer die Selbstablesekarte per Post verschickst und keine digitale Übertragung wählt, sollte außerdem darauf achten, keine zusätzlichen Notizen auf der Karte zu machen. Die Systeme der MIDEWA  lesen die Karten maschinell ein. Alle Informationen, die nicht in die vorgedruckten Kästchen geschrieben werden, werden als Fehler interpretiert. Das System erkennt auch Karten, die schwer lesbar sind, z.B. aufgrund von Schmutz, mehrfach überschriebenen Zahlen oder blasser Kugelschreiberschrift, als fehlerhaft.

 

Die Zählerablesung bei MIDEWA erfolgt im rollierenden System. Was bedeutet das?

Die MIDEWA liest die Wasserzähler ihrer Trinkwasserkunden im rollierenden System ab. Das heißt: alle im Versorgungsgebiet der MIDEWA befindlichen Hauptwasserzähler werden nach Orten und Straßen sortiert über das ganze Jahr aufgeteilt abgelesen. Anhand dieser Daten wird die Jahresrechnung erstellt und die Höhe der Abschläge berechnet.

2005 wurde die Selbstablesung eingeführt. Seither lesen die Kunden turnusmäßig alle zwei Jahre ihre Zählerstände selbst ab. Zu diesem Zweck werden  Selbstablesekarten versendet, welche die Kunden binnen einer Woche an die MIDEWA ausgefüllt zurückgeschickt. Andernfalls schätzt die MIDEWA den Jahresverbrauch.

In dem anderen Jahr wird ein Mitarbeiter der MIDEWA Ihren Zählerstand ablesen und ggfs. turnusmäßig auswechseln. Die MIDEWA informiert ihre Kunden rechtzeitig über diesen Vorgang.

In welchem Monat findet die nächste Zählerablesung statt?

Melden Sie sich in der folgenden Eingabemaske MIDEWA regional mit Ihrer Postleitzahl an.
Bestätigen Sie Ihre Eingabe und wählen Sie dann den Reiter "Ablesung vor Ort" auf der linken Seite aus. Dort erfahren Sie, in welchem Monat die Ablesungen für Ihren Ort geplant sind.

MIDEWA regional

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Welche Möglichkeiten der Zählerstandsübermittlung stehen zur Verfügung?

Für die Zählerstandsübermittlung stehen den Kunden der MIDEWA moderne und digitale Serviceangebote zur Verfügung: Seit 2022 finden die Kunden auf den Selbstablesekarten einen aufgedruckten personalisierten QR-Code. Dieser kann per Smartphone oder Tablet einfach gescannt werden. Im Anschluss muss der Zählerstand in der angezeigten Maske eingetragen und versendet werden. Weitere Möglichkeiten der Zählerstandsübermittlung sind die Selbstablesekarte online, per Post oder Telefon an die MIDEWA zu übermitteln. 

Falls der Postweg gewählt wird hier noch wichtige Hinweise, welche Angaben auf die Selbstablesekarte gehören:

  1. Datum, bis zu dem die Karte an die MIDEWA zurückzusenden ist
  2. Zählernummer (zu finden auf dem Wasserzähler)
  3. aktueller Zählerstand
  4. Datum der Ablesung

Bitte die Eintragungen gut leserlich, am bestem mit blauem oder schwarzem Kugelschreiber,  in den vorgesehenen Kästchen vornehmen, da die Karten maschinell verarbeitet werden. 

Hinweis: Alle zwei Jahre liest ein MIDEWA-Mitarbeiter den Wasserzählerstand persönlich ab und kontrolliert bei diesem Termin auch die Wasserzähleranlage.

Wie schützt man einen Wasserzähler vor Frost?

Im Winter können frei liegende Wasserleitungen und nicht geschützte Wasserzähler einfrieren und dadurch beschädigt werden. Muss der Zähler ausgetauscht werden, trägt der Kunde die Kosten. Doch man kann Frostschäden vorbeugen.

Diese Vorsichtsmaßnahmen können Sie treffen:

  1. Isolierung der Wasserleitungen überprüfen
  2. Keller- und Schachtabdeckungen sowie Türen und Fenster in unbeheizten Räumen geschlossen halten
  3. Wasserzähleranlage und -leitungen in wärmedämmendes Material einpacken
  4. nicht benutzte Wasserleitungen abstellen und entleeren

Ist der Zähler oder eine Leitung doch einmal eingefroren, sollte umgehend unser 24-h-Notruf gerufen werden, damit der Hauptabsperrschieber geschlossen und kein Wasser austreten kann. Ist der Wasserzähler eingefroren und muss gewechselt werden, trägt die Kosten der Hauseigentümer. 

Welche Zählermodelle gibt es?

Je nach Funktionsweise wird zwischen Flügelrad- und Ringkolbenzählern unterschieden. Beide geben den Wasserverbrauch verlässlich an. 

Flügelradzähler

Flügelradzähler sind in der Regel Mehrstrahlapparate. Das Wasser fließt durch eine Öffnung ein, trifft auf den Flügel und tritt durch eine zweite, höher liegende Öffnung wieder aus. Da das Flügelrad von der dynamischen Wirkung des Wassers (kinetische Energie = Geschwindigkeitsenergie) angetrieben wird, spricht man auch von Geschwindigkeitszählern. Die Flügelraddrehung wird über Zahnräder so untersetzt, dass auf dem Ziffernblatt die durchgelaufene Wassermenge durch ein Rollenzählwerk, zum Teil ergänzt durch Zeiger, korrekt angezeigt wird. Es werden grundsätzlich nur die vollen Kubikmeter abgelesen und zur Abrechnung herangezogen!

Die weiteren verbrauchten Mengenbestandteile können Sie wie folgt bestimmen:

x0,0001: 3 Teilstrich = 0,3 Liter

x0,001 :  5 Teilstrich = 5 Liter

x0,01 :    0 Teilstrich =  0 Liter

x0,1 :      2 Teilstrich = 200 Liter

Der Wasserzähler hat insgesamt 152,2053 Kubikmeter gezählt.

Ringkolbenzähler

Ringkolbenzähler besitzen statt des Flügelrades einen Ringkolben, der wechselweise Ein- und Ausströmöffnungen freigibt. Es wird also nach dem Inhalt des Ringkolbens gezählt, daher auch die Bezeichnung Volumenzähler.

Eichfrist und Eichfristverlängerung, was bedeutet das genau?

Wasserzähler sind geeicht. Grundsätzlich können sich unsere Kunden darauf verlassen, dass jeder Zähler, egal ob Ringkolben- oder Flügelradzähler, den Wasserverbrauch korrekt anzeigt. Die Eichfrist beträgt sechs Jahre. Doch das heißt nicht, dass intakte Wasserzähler nach dieser Zeit automatisch ersetzt werden müssen. Es gibt Möglichkeiten, die Eichfrist zu verlängern. Die MIDEWA konzentriert sich bei der Eichfristverlängerung auf Ringkolbenzähler. Flügelradzähler bauen wir hingegen nach sechs Jahren aus und ersetzen sie durch ein neues Messgerät.

Wie genau funktioniert die Eichfristverlängerung? Wenn wir bei einer bestimmten Anzahl Zähler, die bereits sechs Jahre den Wasserverbrauch messen, aber noch intakt sind, die Eichfrist verlängern wollen, dann müssen wir das einer staatlich anerkannten Prüfstelle für Messgeräte anzeigen. Die informiert daraufhin die staatliche Eichbehörde des jeweiligen Bundeslandes.

Wir listen zunächst sämtliche Zähler auf, bei denen die Eichfrist ablaufen würde. Aus dieser Liste benennt die Prüfbehörde eine gewisse Anzahl an Messgeräten, die dann die sogenannte Stichprobe ergeben. Die Wasserzähler aus der Stichprobe werden beim Kunden ausgebaut und bei einer unabhängigen Prüfstelle erneut auf ihre Messgenauigkeit hin überprüft. Sind die Tests erfolgreich verlaufen, meldet die MIDEWA das Ergebnis der staatlichen Eichbehörde in Halle/Saale.

Ein Wasserzähler ist dann geeignet, erneut geeicht zu werden, wenn er den Wasserverbrauch korrekt  anzeigt. Die Toleranz liegt im Milliliter-Bereich. Wenn die zuständige Behörde bestätigt, dass alles in Ordnung ist, können sämtliche Zähler, die die MIDEWA dem Eichamt benannt hatte, nochmals drei Jahre den Wasserverbrauch bestimmen. Nach weiteren drei Jahren besteht die Möglichkeit, das Prozedere zu wiederholen.