Fragen und Antworten
Mit der Konzession der Trinkwasserversorgung räumt die Kommune der MIDEWA das Recht ein, öffentlichen Grund und Boden zu nutzen, um die Trinkwasserversorgung der Bürger sicherzustellen. Im Gegenzug kann die Kommune eine Konzessionsabgabe verlangen. Dafür werden zwischen dem Wasserversorger und der Gemeinde Konzessionsverträge abgeschlossen.
Die Höhe der Konzessionsabgabe ist in den jeweiligen Konzessionsverträgen mit den Städten und Gemeinden geregelt. Einige wenige haben auf eine Konzessionsabgabe verzichtet.
Die Konzessionsabgabe ist Teil der Kosten der Wasserversorgung und damit Bestandteil des vom Kunden zu zahlenden Wasserpreises. Für die MIDEWA ist sie ein durchlaufender Posten, der an die Gemeinden ausgezahlt wird.
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat am 22. Dezember 2011 die „Verordnung über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für das Land Sachsen-Anhalt“ beschlossen. Hiernach haben alle öffentlichen und privaten Körperschaften und Personen ein Entgelt an das Land Sachsen-Anhalt abzuführen, wenn sie Wasser aus oberirdischen Gewässern oder aus Grundwasser fördern und entnehmen. Damit führte das Land Sachsen-Anhalt als zwölftes Bundesland in Deutschland den so genannten Wassercent ein.
Das Wasserentnahmeentgelt steht dem Landeshaushalt zu. Gemäß § 105 Wassergesetz sind die hieraus fließenden Mittel nach Abzug des Verwaltungsaufwandes für wasserwirtschaftliche Zwecke zu verwenden. Hierbei handelt es sich um die Finanzierung von Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Bereitstellung von Wasser und um Maßnahmen zum Gewässerschutz. Je nach Verwendungszweck des Wassers gelten unterschiedliche Entgeltsätze. Der Entgeltsatz für die öffentliche Wasserversorgung beträgt fünf Cent (netto) je Kubikmeter entnommenes Wasser.
Für den Wasserversorger bedeutet der Wassercent zusätzliche Kosten, die über den Trinkwasserpreis auf die Kunden umgelegt werden. Für die MIDEWA ist das Entgelt somit nur ein durchlaufender Posten. Es wird an das Land Sachsen-Anhalt abgeführt.
Im Informationsvideo des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. finden Sie interessante Fakten zum Trinkwasserpreis.
Seit Januar 2025 haben wir unser Ableseverfahren für Wasserzähler umgestellt.
Zum jeweiligen Stichtag senden wir Ihnen über unsere Kunden-App oder auf dem Postweg automatisch Ihre persönliche Aufforderung zur Selbstablesung zu.
Vorteile auf einen Blick:
Zeitliche Flexibilität
• Sie wählen selbst den passenden Zeitpunkt der Ablesung innerhalb des vorgegebenen Ablesetermins
Kein Warten auf den Ableser
• Keine Anwesenheit zu Hause erforderlich
Vielfältige Auswahl der Übermittlungsmöglichkeiten
• Online über unsere Webseite
• Per Smartphone via aufgedrucktem QR-Code auf der Ablesekarte
• kostenfreie Rücksendung der ausgefüllten Ablesekarte
• Digital über unsere Kunden-App "Mein MIDEWA"
• Telefonische Übermittlung über unseren Kundenservice: Telefon 03496 3088-999
• Übermittlung per E-Mail mit Foto an team@kundenservice.midewa.de
Mehr zum Thema Zählerablesung finden Sie hier.
Melden Sie sich bitte bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen an. Für Anmeldungen benötigen wir schriftlich folgende Angaben und Nachweise:
- Benennung der von Ihnen erworbenen Abnahmestelle
- aktuelle Anschrift des Verkäufers
- Ihr Vor- und Nachname sowie Ihre aktuelle Anschrift (des Erwerbers bzw. der Erwerber)
- Übernahmedatum
- Wasserzählernummer
- Zählerstand zum Zeitpunkt der Übernahme
- Eigentumsnachweis (Kopie des Grundbuchauszuges oder des Notarvertrages)
- Bestätigung der oben genannten Angaben durch die Unterschrift des Erwerbers bzw. der Erwerber und bei Kauf des Grundstücks zusätzlich durch die Unterschrift des Veräußerers
Die Bearbeitung kann nur bei entsprechendem Nachweis (Kopie des Grundbuchauszuges oder Notarvertrages) erfolgen. Auf Wunsch sendet Ihnen unser Kundendienst das entsprechende Formular „Änderung der Eigentumsverhältnisse“ für die Ab- und Ummeldung der Trinkwasserversorgung zu. Außerdem finden Sie das Formular auch auf unser Internetseite im Kundenportal <link kundenservice/midewa-regional/>MIDEWA regional</link>.
Sollte Ihr erworbenes Grundstück noch nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen sein und Sie müssen einen neuen Grundstücksanschluss einrichten, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen und beraten Sie gern.
Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Wasserversorgungsunternehmen in Verbindung. Kündigen Sie den bestehenden Wasserversorgungsvertrag bzw. melden Sie ihn auf den neuen Eigentümer um. Für die Ab- und Ummeldung benötigen wir schriftlich folgende Angaben und Nachweise:
- Benennung der von Ihnen verkauften Abnahmestelle
- Ihre neue Anschrift
- Vor- und Nachname sowie Anschrift des Erwerbers bzw. der Erwerber
- Übergabedatum
- Wasserzählernummer
- Zählerstand zum Zeitpunkt der Übernahme
- Eigentumsnachweis (Kopie des Grundbuchauszuges oder Notarvertrages)
- Bestätigung der oben genannten Angaben durch die Unterschriften des Veräußerers und des Erwerbers bzw. der Erwerber
Die Bearbeitung kann nur bei entsprechendem Nachweis (Kopie des Grundbuchauszuges oder Notarvertrages) erfolgen. Auf Wunsch sendet Ihnen unser Kundendienst das entsprechende Formular „Änderung der Eigentumsverhältnisse“ für die Ab- und Ummeldung der Trinkwasserversorgung zu. Außerdem finden Sie das Formular auch auf unser Internetseite im Kundenportal <link kundenservice midewa-regional>MIDEWA regional.
Zur Bezahlung Ihrer Abschläge und Rechnungen haben Sie die Möglichkeit, die Beträge von der MIDEWA per SEPA-Basislastschrift einziehen zu lassen. Im Vergleich zur Überweisung ergeben sich dadurch einige Vorteile für Sie:
- Sie brauchen keine Überweisungen mehr auszufüllen.
- Sie ersparen sich den Weg zur Bank oder zur Post.
- Sie brauchen sich um eine termingerechte Überweisung keine Gedanken zu machen.
- Sie können sicher sein, dass die Beträge frühestens zum Fälligkeitstermin eingezogen werden.
- Sie werden über Änderungen des Zahlungsbetrages rechtzeitig durch uns informiert; alles andere erledigen wir für Sie.
Damit die Abschläge und Rechnungsbeträge durch die MIDEWA von Ihrem Konto eingezogen werden können, müssen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, das vergleichbar mit der früheren Einzugsermächtigung ist. Ihre Bankverbindung können Sie unserem Kundendienst schriftlich mitteilen. Daraufhin erhalten Sie das Formular zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats per Post. Oder Sie rufen das Formular über die MIDEWA-Internetseite auf. Jetzt müssen Sie es nur noch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und uns schicken.
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Es beinhaltet sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug einer Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger, als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung. Grundsätzlich bestehen in Deutschland keine gesetzlichen Vorschriften über die Art und Weise der SEPA-Mandatserteilung. Maßgeblich ist die vertragliche Vereinbarung zwischen der MIDEWA als Zahlungsempfänger und unserem Kreditinstitut als Zahlungsdienstleister. Die MIDEWA trägt die Darlegungs- und Beweislast über das vom Kunden erteilte SEPA-Basislastschriftmandat. Über die Akzeptanz von im Internet erteilten Lastschriftmandaten entscheidet allein der Zahlungsdienstleister. Aus diesem Grund fordert die MIDEWA die schriftliche Erteilung des SEPA-Mandats mit Unterschrift des Kunden. Über unser Kundenportal MIDEWA regional besteht die Möglichkeit, ein SEPA-Basislastschriftmandat maschinell auszufüllen und herunterzuladen. Dieses Mandat muss jedoch mit der Unterschrift des Kontoinhabers per Post, Fax oder E-Mail an uns übersandt werden. Nur dann kann dazu unsererseits eine Zustimmung erfolgen.
Stagnationswasser bezeichnet Wasser, das für mehrere Stunden oder sogar Tage in den Leitungen verbleibt, ohne sich zu bewegen. Dies kann problematisch sein, da sich in diesem stehenden Wasser Bakterien, Zellkulturen und Biofilme bilden können, die die Qualität des Trinkwassers beeinträchtigen.
Stagnationswasser kann entstehen, wenn Wasser für längere Zeit in den Leitungen verbleibt und nicht genutzt wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie in den Urlaub fahren und während dieser Zeit kein Wasser verbrauchen. Aber auch in Leitungsabschnitten, die selten oder gar nicht genutzt werden, wie in leerstehenden Wohnungen, saisonal genutzten Ferienwohnungen, Büros, die aufgrund von Homeoffice längere Zeit leerstehen, Gästetoiletten oder Außenzapfstellen im Garten, kann sich Stagnationswasser bilden.
Stagnationswasser kann, abhängig von der Dauer der Stagnation, gesundheitliche Risiken bergen. Es kann zur Vermehrung von Bakterien und anderen potenziell schädlichen Mikroorganismen im Trinkwasser führen. Besonders in nicht durchströmten Bereichen der Hauswasserinstallation oder bei erhöhten Temperaturen, etwa durch umgebendes Mauerwerk, können diese Bedingungen das Wachstum von Bakterien, Zellkulturen und Biofilmen begünstigen. Dies kann zu Infektionskrankheiten führen, wenn das stagnierende Wasser getrunken oder zum Kochen verwendet wird.
Um das Risiko von Stagnationswasser in der Hausinstallation zu minimieren, können Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
- Vermeiden Sie lange Standzeiten des Trinkwassers in der Hausinstallation.
- Verwenden Sie kein Wasser zum Trinken oder Kochen, das länger als vier Stunden in der Leitung gestanden hat. Lassen Sie das Stagnationswasser zuerst ablaufen. Frisches Wasser erkennen Sie an seiner kühlen Temperatur. Tipp: Das abgelaufene Wasser muss nicht verschwendet werden. Es könnte zum Gießen von Pflanzen oder zur Reinigung im Haushalt verwendet werden.
- Achten Sie auf Leitungsabschnitte, die selten genutzt werden (siehe Hinweise im Abschnitt: Wie kommt es zur Bildung von Stagnationswasser?). Sorgen Sie bei Nichtnutzung für eine regelmäßige Spülung der Leitung oder prüfen Sie, ob eine Trennung vom restlichen Leitungssystem möglich ist.
- Bei nicht genutzten Leitungsabschnitten ab drei Tagen empfehlen wir, den Wasserhahn (mindestens fünf Minuten) zu öffnen, um einen vollständigen Austausch des Trinkwassers in der Anlage oder in Teilen der Anlage sicherzustellen.
- Vor einer Abwesenheit von mehr als vier Wochen sollten die Leitungen abgesperrt und bei Wiederinbetriebnahme gründlich gespült werden.
Wenn der Strom ausfällt, gerät so einiges ins Stocken. Auch die öffentliche Trinkwasserversorgung ist davon abhängig, dass Maschinen, Geräte, Systeme mit Strom versorgt werden.
Ohne Strom können die technischen Anlagen nicht betrieben werden, die für die Versorgung der Verbraucher mit Trinkwasser erforderlich sind.
- Für die Förderung von Rohwasser kommen leistungsstarke Brunnenpumpen zum Einsatz, die bei einem Stromausfall ausfallen.
- Bevor das geförderte Rohwasser die Bezeichnung Reinwasser verdient, das als Trinkwasser am Ende bei den Verbrauchern ankommt, müssen zum Beispiel kleinste Partikel aus dem Wasser gefiltert werden. Auch die Desinfektion funktioniert vollautomatisch und ist damit stromabhängig.
- Die Verteilung des Trinkwassers über das weit verzweigte Versorgungsnetz der MIDEWA bis in die Hausinstallationen der Kunden wäre ohne Strom ebenfalls undenkbar.
Wenn der Vordruck des Vorlieferanten, zum Beispiel der Fernwasserversorgung, hoch genug ist oder geodätische Höhenlagen genutzt werden können. In dem Fall fließt Trinkwasser aus einem Hochbehälter direkt und ohne Pumpen in die Ortsnetze tiefer liegender Ortschaften.
Alle wasserwirtschaftlichen Anlagen sind mit einem Anschluss versehen, um mit einem
externen Notstromaggregat betrieben werden zu können. Die MIDEWA hält dafür insgesamt
70 mobile Stromaggregate unterschiedlicher Leistungsfähigkeit vor. Mit den Gesundheitsämtern der Städte und Landkreisen wurden Maßnahmepläne erarbeitet, in denen detailliert dargestellt ist, wie man die Versorgungsstrukturen im Fall eines Blackouts wiederherstellen kann. Und: Sollte über das Versorgungsnetz kein Trinkwasser mehr bereitgestellt werden, kommen Wasserwagen zum Einsatz. Außerdem hält die MIDEWA in Größenordnungen "Mobiles Trinkwasser" in Form von Fünf-Liter-Boxen vor, die dann an die Haushalte verteilt werden.
Bei einem Blackout können nicht alle stromabhängigen Anlagen zur Trinkwasserversorgung mit Notstromaggregaten weiter betrieben werden. Sollte die Kraftstoffzufuhr unterbrochen sein, ist auch der Einsatz von Notstromaggregaten nur eine gewisse Zeit möglich.
Trinkwasser kann nicht unbegrenzt bevorratet werden.
Es besteht die Möglichkeit, in den Hochbehältern bis zu 80 000 Kubikmeter Wasser zwischenzuspeichern. Bricht die komplette Versorgung zusammen, steht darüber hinaus kein weiterer Wasservorrat zur Verfügung.
Ruhe bewahren. Sorgsam mit dem vorhandenen Trinkwasser umgehen. Und bei einer länger andauernden Versorgungsunterbrechung auf abgepackte Getränke zurückgreifen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastophenhilfe (BBK) hat im Juli 2019 die Broschüre "Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" herausgegeben. Diese enthält wichtige Informationen zum Handeln in Notfallsituationen.
Für die Beantragung eines Trinkwasserneuanschlusses stellen Sie bitte vorerst eine formlose Bauvoranfrage an die MIDEWA. Wir schicken Ihnen dann den Antrag auf die Versorgung mit Trinkwasser per Post zu oder Sie nutzen unseren Service auf der Homepage.
Hier steht ebenfalls das Formulare zur Verfügung: Antrag zum Trinkwasser-Hausanschluss.
Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn uns. Für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags setzen sich die Mitarbeiter der MIDEWA mit Ihnen in Verbindung.
Die Kosten für die Herstellung eines Trinkwasserneuanschlusses setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Immer in den Kosten enthalten sind:
- Grundbetrag bis 15 Meter von der Straßenmitte bis zum Wasserzähler
- Oberflächenbefestigung
Aufpreise kommen hinzu für:
- Hausanschlussleitungen mit einer Länge von über 15 Metern (Mehrpreis pro Meter)
- von der Norm abweichende Zählergrößen
- Inbetriebsetzungskosten (wenn diese extra erfolgt)
Bei Eigenleistung durch den Anschlussnehmer wird u. a. nicht berechnet:
- Mauerdurchbruch herstellen und verschließen
- Schachtarbeiten auf dem Grundstück
Die Kosten für einen Trinkwasserneuanschluss variieren je nach den vorgefundenen technischen Anschlussmöglichkeiten . Diese sind daher individuell zu prüfen. Die Preise für verschiedene Einzelleistungen entnehmen Sie bitte den <link kundenservice preise nebenleistungspreise>Allgemeinen Preisregelungen der MIDEWA.
Ja, denn grundsätzlich ist das Trinkwasser von einwandfreier Qualität, die gesetzlich geschützt und sichergestellt wird. Trinkwasser ist ein Lebensmittel, das für den täglichen menschlichen Bedarf verwendet werden kann und auch für die Zubereitung von Babynahrung geeignet ist. Ein Abkochen ist nicht erforderlich, wenn Sie das Wasser frisch aus der Leitung nehmen. Vorher sollte das in den Leitungen stehende Wasser allerdings einen Moment ablaufen. Auch für Kleinkinder ist Trinkwasser nachweislich der beste Durstlöscher: frisch, preiswert, immer verfügbar, bestens kontrolliert, zuckerfrei und es enthält wichtige Mineralstoffe wie Calcium und Magnesium.
Das Trinkwasser in Deutschland ist einwandfrei. Seine Qualität ist strengen Normen unterworfen und wird ständig und genauestens kontrolliert. Wasser aus dem Hahn ist nicht nur gesund, sondern auch zu jeder Zeit verfügbar und eine preiswerte Variante, den Körper mit ausreichend Flüssigkeit zu versorgen. Denn Trinkwasser ist mindestens einhundert Mal günstiger als Mineralwasser. Zudem kommt es direkt aus der Leitung, was das mühsame Schleppen von Wasserkisten erspart. Aus ökologischer Sicht hat Trinkwasser den Vorteil, dass für Produktion und Verteilung vergleichsweise wenig Energie benötigt wird. Dagegen werden für Mineralwasser Unmengen Verpackungsmaterial verbraucht, und der Transport belastet die Umwelt.
Wasser ist der wichtigste Stoff unserer Ernährung. Der menschliche Körper besteht zu 60 Prozent aus Wasser, verliert davon aber auch täglich rund zweieinhalb Liter. Die regelmäßige Flüssigkeitsaufnahme ist lebensnotwendig, denn ohne Wasser kann der Mensch kaum drei Tage überleben. Rund einen Liter nimmt man mit der festen Nahrung auf. Der Rest muss getrunken werden. Ernährungswissenschaftler empfehlen, täglich rund zwei Liter Wasser zu trinken. Der Flüssigkeitshaushalt wird reguliert und der Körper gleichzeitig mit lebenswichtigen Mineralstoffen versorgt.
Wasser, insbesondere Trinkwasser, ist ein kostbares Gut, mit dem verantwortungsbewusst im Sinne der Umwelt umgegangen werden sollte. Für jeden Einzelnen gibt es einfache Möglichkeiten, Wasser im Alltag zu sparen und damit nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel zu entlasten. Schon mit wenigen Maßnahmen lässt sich der Wasserverbrauch effizient verringern. Welche sind das, haben wir in der Rubrik Wasserspar-Tipps zusammengefasst.
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Deshalb wird seine Qualität besonders häufig kontrolliert. Maßgeblich ist die Trinkwasserverordnung in Deutschland. Darin hat der Gesetzgeber strenge Grenz- und Vorsorgewerte festgeschrieben. Die Grundlage bilden die von der Europäischen Union festgelegten Normen.
Auch im Informationsvideo des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. erfahren Sie interessante Fakten zur Trinkwasserqualität.
Die Kontrolle der Trinkwasserqualität beruht gemäß der Trinkwasserverordnung auf circa 50 Parametern, die sowohl ihre mikrobiologische Qualität (frei von Bakterien, Viren, Krankheitserregern), ihre physikalisch-chemische Zusammensetzung (pH-Wert, Eisen, Mangan) als auch ihre sensorischen Kennzeichen (Farbe, Geschmack etc.) betreffen. Bei keinem Lebensmittel hat der Schutz des Verbrauchers einen so hohen Stellenwert wie beim Trinkwasser. Das von uns bereitgestellte Trinkwasser erfüllt alle Anforderungen, die der Gesetzgeber und wir als Wasserversorger an ein qualitativ einwandfreies Lebensmittel stellen.
Der Wasserversorger ist verpflichtet, die Qualitätsparameter bis zum Ende des Trinkwasserhausanschlusses am Hauszähler zu sichern. Der Hauseigentümer trägt dann die Verantwortung für eine einwandfreie Trinkwasserqualität in der Hausinstallation – und zwar bis zur letzten Zapfstelle in Küche oder Bad. Auch hier gelten die Regelungen der Trinkwasserverordnung.
Die gleichbleibend hohe Trinkwasserqualität wird durch Eigenkontrollen des Wasserversorgers und behördliche Kontrollen der zuständigen Gesundheitsämter überwacht. Dabei werden Proben am Wasserwerksausgang und im Versorgungsnetz entnommen und analysiert. Das Ziel: qualitativ einwandfreies Trinkwasser für die Verbraucher bereitstellen.
Das bis zu Ihnen gelieferte Trinkwasser wird regelmäßig kontrolliert und unterliegt strengsten Qualitätsmaßstäben. Mit einigen Maßnahmen können auch Sie die Trinkwasserqualität in Ihrer Hausinstallation bewahren. Es wird Ihnen empfohlen:
- Leitungen und unbenutzte Geräte in Ihrer Hausinstallation zu entfernen (alter Gartenwasserhahn, alte Spülbecken), damit eine Wasserstagnation verhindert wird,
- regelmäßig alle Teile Ihrer Hausinstallation zu warten (Warmwasserboiler, Enthärter, Filter).
Gehen Sie mit dem Lebensmittel Trinkwasser sorgfältig um:
- Verwenden Sie beim Zubereiten von Speisen und Getränken eher kaltes Wasser, das Sie erhitzen, anstelle von warmem Wasser. Denn die Wärme in Ihrer Hausinstallation kann die Entwicklung von Bakterien begünstigen.
- Lassen Sie morgens oder nach einigen Tagen der Abwesenheit das Wasser eine Augenblick laufen, dass die Leitungen durchspült werden und das Wasser wieder frisch aus der Leitung fließt.
Abschminktücher, desinfizierende Hygienetücher, Babytücher für den Windelbereich, feuchtes Toilettenpapier – Vliestücher zum Einmalgebrauch erfüllen viele Zwecke und sind praktisch, gehören aber nicht in die Toilette!
Warum das so ist, erfahren Sie im Informationsvideo von Pentair Jung Pumpen oder im Erklärvideo "Abfluss und Toilette sind kein Mülleimer" vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. .
Erfahren Sie wie im Erklärvideo von Pentair Jung Pumpen zum Beispiel Kellerräume mit einer Fäkalienhebeanlage gegen Überflutung gesichert werden können.
Jeder Käufer einer vollbiologischen Kleinkläranlage will, dass die Anlage so lange wie möglich ordnungsgemäß arbeitet. Dafür sind regelmäßige Wartungen notwendig. Wir bieten Ihnen die Wartung Ihrer Kleinkläranlage an. Es ist aber auch wichtig, dass Sie die Kleinkläranlage regelmäßig kontrollieren und dies dokumentieren. Einige länderspezifische Rechtsvorschriften schreiben den Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem geeigneten Fachbetrieb vor.
In der Regel finden Sie in Ihrer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb der Kleinkläranlage Angaben zur Häufigkeit der Wartungen in einem bestimmten Zeitraum. Ist das nicht der Fall, dann fragen Sie bitte bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde oder bei Ihrem Abwasserentsorger nach. In der DIN EN 12566-3 wird der Wartungsumfang nach der entsprechenden Bauartzulassung festgelegt. Dieser kann je nach Anlagentyp variieren, in der Regel werden zwischen einer und drei Wartungen pro Jahr angegeben. Viele Hersteller geben Garantieansprüche über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Regelmäßig ist dies allerdings an den Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem Fachunternehmen gekoppelt.
Beim Betrieb einer Kleinkläranlage fallen Kosten für Strom, Schlammentsorgung und Wartung an. Nicht zu vernachlässigen sind die Kosten für Ersatzteile. Bei der Wartung Ihrer Kleinkläranlage profitieren Sie als unser Kunde von unserer lokalen Präsenz und somit von einem maßgeschneiderten und deshalb kostengünstigen Wartungsvertrag. Für ein Angebot benötigen wir folgende Angaben zur Kleinkläranlage (Standort, Kapazität, Typ, geforderte Ablaufklasse), Ihre Anschrift sowie Telefonnummer.
Unsere Wartungen beinhalten:
- Kontrolle des baulichen Zustands der Anlage
- Funktionskontrolle der betriebswichtigen maschinellen, elektronischen und sonstigen Anlagenteile (Belüftung, Steuereinrichtung, Abwasserrückführung etc.)
- Reinigung von Anlagenteilen
- Überprüfung der Wirksamkeit der Anlage durch chemische und physikalische Analysen
- Dokumentation in einem Wartungsprotokoll, welches Sie an die Behörde weiterleiten
- Beratung bei Problemen
- auf Wunsch Bereitstellung und Einbau von Ersatzteilen
- auf Wunsch 24-h-Bereitschaft
Es müssen die Standortbedingungen wie Platzangebot, Bodenbeschaffenheit, Grundwasserstand und Stromanschluss geprüft werden. Holen Sie sich bitte Vergleichsangebote ein und achten Sie darauf, dass die Kleinkläranlage vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen ist sowie alle Kosten enthalten sind, wie:
- Kauf- und Transportpreis der Kleinkläranlage,
- Kosten für Tief-/Erdbauarbeiten, Elektroinstallation, Montage,
- Inbetriebnahme,
- Betriebskosten.
Damit die Kleinkläranlage die Ablaufanforderungen erfüllt, ist eine sorgfältige Montage unter strikter Beachtung der Herstellerangaben erforderlich.
Noch vor Baubeginn und Inbetriebnahme einer vollbiologischen Kleinkläranlage muss für die Einleitung des gereinigten Abwassers in einen öffentlichen Kanal beziehungsweise in ein Fließgewässer oder dessen Versickerung im Erdreich eine Genehmigung beim zuständigen Abwasserentsorger beziehungsweise bei der Unteren Wasserbehörde eingeholt werden.
Die Wasserhärte beschreibt die Konzentration von Mineralien im Trinkwasser, insbesondere von Calcium und Magnesium. Je mehr Calcium- und Magnesiumverbindungen im Wasser gelöst sind, desto härter ist es.
Auch im Informationsvideo des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. erfahren Sie interessante Fakten zur Wasserhärte.
Die Wasserhärte des Trinkwassers ist etwas ganz Natürliches und hängt davon ab, welche Bodenschichten das Wasser durchflossen hat: In Gebieten mit kalk- oder gipshaltigen Böden ist das Wasser härter. In Regionen mit Sandstein, Basalt, Schiefer oder Granit findet man hingegen weicheres Wasser. Der Härtegrad des Trinkwassers variiert also von Region zu Region; in Städten kann er sogar von Stadtteil zu Stadtteil unterschiedlich sein.
Härteres Wasser ist gesund, weil es lebenswichtige Mineralien enthält. So ist Calcium ein wichtiger Baustoff für Knochen und Zähne und unentbehrlich für die Blutgerinnung. Magnesium wirkt positiv auf die Nerven, die Muskelarbeit, die Arterien und kann einem Herzinfarkt vorbeugen. Deshalb gibt es auch keine gesetzliche Norm für die Wasserhärte.
In Deutschland wird die Wasserhärte in Millimol (mmol) pro Liter angegeben und entsprechend dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in drei Härtebereiche eingeteilt*:
| Härtebereich weich | Härtebereich mittel | Härtebereich hart |
|---|---|---|
| weniger als 1,5 mmol Calciumcarbonat je Liter | 1,5 bis 2,5 mmol Calciumcarbonat je Liter | mehr als 2,5 mmol Calciumcarbonat je Liter |
| (entspricht 8,4 °dH**) | (entspricht 8,4 bis 14 °dH**) | (entspricht mehr als 14 °dH**) |
* gemäß der Einteilung der Wasserhärtegrade laut Wasch- und Reinigungsmittelgesetz vom 29. April 2007
** °dH = Grad deutscher Härte
Unser Kundendienst informiert Sie gern über den Härtegrad in Ihrer Wohngegend oder informieren Sie sich im Kundenportal <link kundenservice midewa-regional>MIDEWA regional hier auf unserer Internetseite.
Alle Informationen und Tipps rund um das Thema Wasserzählerablesung, Wasserzählerübermittlung und weitere Fakten haben wir Ihnen hier bereit gestellt.
Bitte melden Sie sich umgehend bei uns, wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben und die Forderung nicht begleichen können.
Wir bieten Ihnen beispielsweise die Möglichkeit zur Zahlung der offenen Rechnung in Raten an. Unsere Mitarbeiter suchen mit Ihnen gemeinsam nach der richtigen Lösung zur Bezahlung Ihrer Wasserrechnung.
Unser Kundendienst steht Ihnen während unserer Sprechzeiten gerne für ein beratendes Gespräch zur Verfügung.
Das sollten Sie auf jeden Fall tun:
Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Denn es kommen weitere Kosten auf Sie zu:
- Es entstehen je Mahnung Verzugskosten.
- Ihnen wird die Trinkwasserversorgung gesperrt. Die Kosten für die Einstellung und Wiederaufnahme der Trinkwasserversorgung belaufen sich auf rund 150,00 Euro.
- Das gerichtliche Mahnverfahren wird eingeleitet. Dabei entstehen weitere Verwaltungs- und Gerichtskosten, die vermeidbar sind.
Wenn Sie noch Fragen rund um das Thema Trinkwasser haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
Sie erreichen unseren Kundenservice unter der zentralen Telefonnummer 03496 3088-999 oder per E-Mail an teamnoSpam@
Im informativen Wasserportal finden Sie übersichtlich viele Antworten, Fakten, Filme und Grafiken aus dem Trink- und Abwasserbereich.
Eine Fernwasserversorgung ist ein Leitungsnetz, durch das Trinkwasser über größere Entfernungen zu einem oder mehreren Versorgungsgebieten transportiert wird.
Der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. erklärt im Informationsvideo, wie in Deutschland die Fernwasserversorgung aufgestellt ist.
Abgelaufene Medikamente sind Abfall und gehören in den Hausmüll.
Tipps zur richtigen Entsorgung finden Sie auch im Informationsvideo des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V..