Trinkwasserpreis 2025

Die Preise für Energie, Material und Dienstleistungen steigen. Diese Entwicklung geht auch an der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH nicht spurlos vorüber. Gleichzeitig muss die MIDEWA in ihrem Versorgungsgebiet klug und vorausschauend investieren, um ihre kommunale Pflichtaufgabe in der Daseinsvorsorge zuverlässig erfüllen zu können.
Zum 1. Januar 2025 steigt daher der Trinkwasserpreis im gesamten MIDEWA-Versorgungsgebiet. Der Aufsichtsrat der MIDEWA beschloss  die neuen Preise auf seiner Sitzung am 20. September 2024 einstimmig.

 

Warum steigt der Trinkwasserpreis*?

Nach zehn Jahren Preisstabilität steigt nach einstimmigem Beschluss des Aufsichtsrates zum 1. Januar 2025 der Wasserpreis für die Kunden der MIDEWA. Wir reagieren damit auf stetig steigende Kosten für Energie, Material und Dienstleistungen. Trinkwasser ist kein beliebiges Produkt. Es wird engmaschig kontrolliert, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen und Ihnen als Verbrauchern täglich ein Top-Lebensmittel zur Verfügung zu stellen - unabhängig von Tages- oder Jahreszeit und stets in ausreichender Menge. Die spürbaren Auswirkungen des Klimawandels erfordern von Wasserversorgungsunternehmen zudem immer größere Anstrengungen. Es sind abseits des Tagesgeschäfts hohe Investitionen in die Zukunft zwingend nötig, um die Versorgungssicherheit auch für kommende Generationen gewährleisten zu können. Der Betrieb unserer Netze und Anlagen will deshalb klug ausgerichtet sein, um den Spagat zwischen Spitzenabnahmen im extrem heißen und trockenen Sommermonaten und dem normalen Verbrauchsverhalten im übrigen Verlauf des Jahres jederzeit bewältigen zu können. Die Versorgungssicherheit unserer Kunden hat oberste Priorität. 

*Die von der MIDEWA versorgten Ortsteile der Stadt  Weißenfels weisen eine abweichende Preisstruktur auf, die nicht dem Solidarpreis der MIDEWA entspricht, da hier zusätzliche Kosten für den Wasserbezug anfallen.

 

 

Wie sieht die Erhöhung konkret aus?

Die Erhöhung betrifft fast ausschließlich den Grundpreis. Daraus ergeben sich ab dem 1. Januar 2025 Mehrkosten von circa 3,50 Euro (brutto) pro Monat. Das gilt für die Kunden in Städten und Gemeinden ohne Konzessionsabgabe. Gleichzeitig steigt der Mengenpreis (ohne Konzessionsabgabe) für private und gewerbliche Kunden minimal um einen Cent auf durchschnittlich 1,61 Euro (brutto) pro Kubikmeter. 

 

 

Wie setzt sich der Wasserpreis zusammen?

Der Wasserpreis setzt sich aus einem Mengenpreis und einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis zusammen. Während sich der Mengenpreis nach Ihrem persönlichen Verbrauch richtet, bezieht sich der monatliche Grundpreis auf die Anschlussgröße beziehungsweise den  Nenndurchfluss (Qn bzw. Q3) Ihres Hauswasserzählers. Der Grundpreis beinhaltet alle Leistungen der MIDEWA, die notwendig sind, um die Trinkwasserversorgung rund um die Uhr zu gewährleisten. Dazu zählen unter anderem Instandhaltungskosten für das öffentliche Versorgungsnetz, Strom- und Wartungskosten für Pumpen oder den Betrieb von Druckerhöhungsanlagen. Diese Kosten fallen auch dann an, wenn überhaupt kein Trinkwasser verbraucht werden würde. 

 

Warum kommt es zu regionalen Preisunterschieden?

Grundsätzlich gilt bei MIDEWA ein Solidarprinzip. Das bedeutet, dass der Trinkwasserpreis zunächst für alle Kunden gleich ist. Dennoch ergeben sich regionale Preisunterschiede, die aufgrund der Vereinbarungen zur Konzessionsabgabe variieren. Die Städte und Gemeinden können eine Konzessionsabgabe für die Nutzung öffentlicher Flächen für Zwecke der Trinkwasserversorgung erheben. Die meisten tun das, wenige verzichten darauf. Weil das jede Kommune anders handhabt und sich die vor Ort getroffenen politischen Entscheidungen auf den Trinkwasserpreis niederschlagen, gibt es trotz des Solidarprinzips regionale Unterschiede.

Wo finde ich den für meinen Ort geltenden Trinkwasserpreis?

Die ab dem 1. Januar gültigen Tarife sind im Dokument "Allgemeine Preisregelungen" auf unserer Internetseite dargestellt. Bis Ende November erhalten alle Kunden der MIDEWA ein Schreiben, in dem sie über den neuen Trinkwasserpreis informiert werden. Den in Ihrer Kommune bis zum 31. Dezember 2024 gültigen Trinkwasserpreis finden Sie wie gewohnt auf  unserer Internetseite www.midewa.de: Tragen Sie auf der Startseite einfach Ihre Postleitzahl ein - und schon können Sie sich Ihren Wasserpreis anzeigen lassen.

 

Verändern sich jetzt meine vereinbarten Abschlagszahlungen?

Ja, die Abschläge werden auf Basis des bisherigen Verbrauches angepasst. Dazu informiert der Kundenservice in einem persönlichen Schreiben zwischen Mitte und Ende Januar 2025. Der Grund ist, dass die Abschläge immer rückwirkend für zwei Monate gelten. Um Ihren neuen Abschlag bei Bedarf anzupassen, hilft Ihnen der Kundenservice zu den Geschäftszeiten gern weiter. Wir bitten um Verständnis, dass die Abstimmungen dazu sinnvollerweise erst ab dem 1. Februar 2025 erfolgen sollten.

 

Muss ich meinen Zählerstand zum 1. Januar 2025 wegen der Preisänderung melden?

Nein, das ist nicht erforderlich.