Wissenswertes zum Hausanschluss

Sie bauen neu oder wollen Ihre Hausanschlussleitung rekonstruieren lassen? Gern informieren wir Sie zur Trinkwasserversorgung für das jeweilige Grundstück bzw. über die trinkwassertechnischen Anschlussbedingungen. Sowohl der Neubau als auch die Rekonstruktion eines Trinkwasserhausanschlusses müssen rechtzeitig beantragt werden. Nutzen Sie dafür bitte den Antrag zum Trinkwasser-Hausanschluss.

Merkblatt für Trinkwasserhausanschlüsse

  1. Kopie des Grundbuchsauszugs des anzuschließenden Grundstücks
  2. Liegenschaftskarte (Auszug aus Flurstückkarte)
  3. Lageplan mit eingetragenem Gebäudegrundriss (möglichst im Maßstab 1:500)
  4. Grundriss-Zeichnung vom Keller oder Erdgeschoss mit gewünschter Leitungseinführung bzw. Angabe des Anschlussraumes
  • Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Kostenmitteilung. Der Auftrag ist erst erteilt, wenn Sie diese Kostenmitteilung mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben.
  • Trinkwasserhausanschlüsse sind grundsätzlich geradlinig, rechtwinklig und auf dem kürzestem Weg von der Versorgungsleitung zum Gebäude zu führen.
  • Bei Abweichungen, überlangen Hausanschlüssen (größer als 15 Meter auf dem privaten Grundstück.) oder besonderen Erschwernissen (z. B. Überbauung) ist an der Grundstücksgrenze eine Übergabestelle in Form eines Wasserzählerschachtes zu errichten.
  • Die Bereitstellung eines Anschlussraumes oder die Errichtung eines Wasserzählerschachtes zur sauberen und sicheren Unterbringung des Wasserzählers obliegt dem Anschlussnehmer.
  • Hausanschlussleitungen dürfen in der Breite von zwei Metern entlang der Trassenführung nicht überbaut (z. B. Carport) oder mit größerem Gehölz bepflanzt werden.
  • Die Anschlussleitung geht nach Errichtung in das Eigentum der MIDEWA über. Nachträgliche Änderungen bzw. Einbindungen an der Anschlussleitung sind nicht gestattet. Ein Anschluss von Grundstücken weiterer Abnehmer an die Anschlussleitung bedarf der Zustimmung des Versorgungsunternehmens.
  • Die Benutzung des öffentlichen Trinkwassernetzes als Erder für die elektrische Kundenanlage ist auf Grundlage der DIN / VDE 100 untersagt.
  • Der Anschlussnehmer hat zum vereinbarten Ausführungstermin entsprechende Baufreiheit zu schaffen.
  • Eine Koordination der Anschlussarbeiten mit anderen Versorgungsträgern ist möglich.
  • Bei unterkellerten und bei nicht unterkellerten Gebäuden ist das von der MIDEWA gelieferte bzw. im Vorfeld bereitgestellte Mauerdurchführungselement bei der Herstellung des Kellers oder beim Gießen der Bodenplatte mit einzubringen.
  • Bei Vorherrschen eines abgedichteten Kellers muss der Grundstückseigentümer eine Fachfirma für das Herstellen und Verschließen eines Mauerdurchbruches sowie den Einbau des von der MIDEWA bereitgestellten Mauerdurchführungselementes beauftragten. Eine bauseitige Ausführung der vorgenannten Leistung wird bei Vorherrschen eines bereits abgedichteten Kellers seitens der MIDEWA nicht erfolgen.
  • Bei der Ausführung zur Herstellung der Trinkwasserhausinstallation sind nur Firmen zu beauftragen, die eine entsprechende Zertifizierung für die Installation von Trinkwasseranlagen haben. Die bei der MIDEWA gelisteten Firmen finden Sie in unserem Installateurverzeichnis.
  • Nach Abschluss aller Arbeiten, die für die Herstellung des Trinkwasserhausanschlusses notwendig waren, ist auf dem Grundstück eine Abnahme mit dem Grundstückseigentümer durchzuführen.
  • Die öffentlichen Trinkwasseranlagen (Versorgungsleitungen, Hydranten, Schieber und sonstige Armaturen) sind während der Baumaßnahmen zugänglich zu halten und gegen Beschädigungen zu sichern. Gegebenenfalls sind gesonderte Schutzmaßnahmen vorzusehen, die mit der MIDEWA rechtzeitig im Vorfeld abgestimmt werden müssen.

Eigenleistungen zur Senkung der Anschlusskosten

Die Kosten für die Herstellung eines Trinkwasserneuanschlusses setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Immer in den Kosten enthalten sind:

  • Grundbetrag bis 15 Meter von der Straßenmitte bis zum Wasserzähler
  • Oberflächenbefestigung

Aufpreise kommen hinzu für:

  • Hausanschlussleitungen mit einer Länge von über 15 Metern (Mehrpreis pro Meter)
  • von der Norm abweichende Zählergrößen
  • Inbetriebsetzungskosten (wenn diese extra erfolgt)

Bei Eigenleistung durch den Anschlussnehmer wird unter anderem nicht berechnet:

  • Mauerdurchbruch herstellen und verschließen
  • Schachtarbeiten auf dem Grundstück
  • Oberflächenbefestigung auf dem Grundstück

Die Kosten für einen Trinkwasserneuanschluss variieren je nach den technischen  Anschlussmöglichkeiten vor Ort. Diese sind daher individuell zu prüfen. Die Preise für verschiedene Einzelleistungen entnehmen Sie bitte den aktuellen Allgemeinen Preisregelungen der MIDEWA.

Bauwasser

Ein Bauwasseranschluss kann nur in Verbindung mit einem Antrag für einen Trinkwasseranschluss genehmigt werden. Dem Anschlussnehmer oder einer von ihm beauftragten Firma werden die Kosten für die Bereitstellung und den Einbau eines Wasserzählerschachtes und/oder einer Messeinrichtung zur Entnahme von Bauwasser wie folgt berechnet:

  1. Montage und Rückbau eines von MIDEWA bereitgestellten Wasserzählerschachtes (inkl. Wasserzähler) 198,21 € (netto)
  2. Miete für Wasserzählerschacht pro Tag 1,53 €/Tag (netto)
  3. Ein- und Ausbau des Wasserzählers, wenn Auftraggeber einen eigenen Schacht errichtet. 88,17 € (netto)
  4. Grundpreis für den Bauwasseranschluss 14,08 €/Monat (netto)

Bei den vorstehenden Preisen handelt es sich um Nettopreise. Alle Preise werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

Bleileitungen

Der Gesetzgeber hat den Grenzwert für den Bleigehalt im Trinkwasser seit dem 1. Dezember 2013 deutlich verschärft. Er liegt bei 0,010 mg/l. Es besteht das Risiko, dass dieser Grenzwert nicht eingehalten werden kann, wenn das Wasser durch Bleileitungen fließt.

Damit die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllt werden können, ist es unbedingt erforderlich, noch vorhandene Bleileitungen zu ersetzen. Um die Auswechslung der Hausanschlussleitungen (Zuleitung von der Hauptleitung in der Straße bis zum Wasserzähler) kümmern wir uns als Ihr zuständiger Wasserversorger. Diese Arbeiten im öffentlichen Bereich sind weitestgehend abgeschlossen. Für den Austausch von Bleileitungen in der Hausinstallation ist der Eigentümer verantwortlich. Setzen Sie sich bei Fragen gern mit dem jeweiligen Ansprechpartner für Hausanschlüsse in Ihrer MIDEWA-Niederlassung in Verbindung.