Biologische Reinigung muss sein

Die Gewässergüte nimmt einen immer höheren Stellenwert ein. Deshalb darf gereinigtes Abwasser nach § 5 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde in ein Gewässer eingeleitet werden. Und nur dann, wenn die Ablaufwerte stimmen. Um die Anforderungen zu erfüllen, müssen Kleinkläranlagen über eine biologische Reinigungsstufe verfügen. Die ist heutzutage Stand der Technik. 

Kleinkläranlagen kommen überall dort zum Einsatz, wo der Anschluss des Grundstücks an einen öffentlichen Kanal wirtschaftlich keinen Sinn ergeben würde. Die dezentralen Anlagen reinigen das häusliche Abwasser. Sie sind für eine Abwassermenge von bis zu acht  Kubikmeter am Tag ausgelegt.

Wartung von Kleinkläranlagen

Soll die vollbiologische Kleinkläranlage ordnungsgemäß arbeiten, muss sie regelmäßig gewartet werden. Der Abschluss eines Wartungsvertrags mit einem Fachbetrieb wird empfohlen; viele Hersteller gewähren in dem Fall sogar eine Verlängerung der Garantieansprüche. Bestimmte Kontrollen dürfen laut DIN EN 12566-3 nur von Fachunternehmen vorgenommen werden. In dieser Vorschrift wird auch der Wartungsumfang festgelegt. Der kann je nach Anlagentyp variieren. In der Regel muss die Anlage zwischen ein- bis dreimal im Jahr gewartet werden. 

MIDEWA - Ihr Partner für die Wartung

Unsere qualifizierten Mitarbeiter verfügen über ein umfangreiches Fachwissen und sind mit hochwertiger Technik ausgestattet, um Ihre Kleinkläranlage optimal zu warten. Durch regelmäßige Schulungen und Lehrgänge bei der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. halten wir uns stets auf dem neuesten Stand der Technik und können Ihnen somit eine qualitativ hochwertige Wartung garantieren.

Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung? Kontaktieren Sie uns einfach und vereinbaren Sie einen Termin zur Besichtigung Ihrer Kleinkläranlage.

 


Wartungsleistungen

Unser Wartungsservice umfasst folgende Leistungen:

  • Überprüfen des Gesamtzustandes der Kleinkläranlage (Sichtkontrolle Zulauf, Geruch, Farbe, Öle, Fette)
  • bauliche Überprüfung
  • Einsichtnahme in das Betriebsbuch
  • Ablesung des Betriebsstundenzählers
  • Feststellung des regelmäßigen Betriebs
  • Funktionskontrolle der betriebswichtigen Anlagenteile (Belüftungsaggregate, Steuereinrichtung usw.)
  • Wartung der maschinellen Einrichtungen (Filter, Betriebsstoffe usw.)
  • Feststellen der Schlammspiegelhöhe im Schlammspeicher, ggf. Veranlassung der Schlammabfuhr
  • Einstellung optimaler Betriebswerte
  • Probenahme und Abwasseranalyse (Temperatur, pH-Wert, absetzbare Stoffe, Chemischer Sauerstoffbedarf)
  • Dokumentation der Wartung im Betriebsbuch
  • Übersendung eines schriftlichen Wartungsprotokolls (circa drei Wochen nach der Wartung)