Unser Preismodell

Der Wasserpreis ist das Ergebnis einer Kalkulation unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zur Versorgung mit Trinkwasser (AVBWasserV), der Ergänzenden Bedingungen zur AVBWasserV der MIDEWA und wirtschaftlich-technischer Gegebenheiten. Hierbei spielen unter anderem Faktoren eine Rolle, die sich aus der Struktur des Versorgungsgebietes ergeben: die Anschlussdichte, die Fläche, die Länge des Versorgungsnetzes und vieles mehr. In den Preisregelungen sind neben der Lieferung von Trinkwasser auch weitere, für die Kunden kostenpflichtige Leistungen aufgeführt: unter anderem die Herstellung neuer oder die Auswechslung bestehender Hausanschlüsse oder die Einstellung beziehungsweise Wiederaufnahme der Wasserversorgung. 

Mengen- und Grundpreise

365 Tage im Jahr steht Ihnen Trinkwasser rund um die Uhr zur Verfügung. Es ist unsere Aufgabe in der öffentlichen Daseinsvorsorge, Ihnen das Lebensmittel in bester Qualität zu liefern. Als Kunde der MIDEWA zahlen Sie dafür einen Preis. Der setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einem Mengenpreis für das von Ihnen verbrauchte Trinkwasser und einen verbrauchsunabhängigen Grundpreis, der sich nach der Anschlussgröße beziehungsweise dem Nenndurchfluss (Qn bzw. Q3) des Wasserzählers richtet.

Der Grundpreis beinhaltet die anteiligen Bereitstellungskosten von der Gewinnungsanlage, zum Beispiel einem Wasserwerk, bis zur Hauptabsperrvorrichtung in der öffentlichen Versorgungsleitung. Dabei fallen unter anderem Instandhaltungskosten für das öffentliche Versorgungsnetz, Strom- und Wartungskosten für die Pumpen an. Dies sind notwendige Aufwendungen, um die ständige Vorhaltung von Trinkwasser in Bezug auf die Menge und den Druck sicherstellen zu können. Diese Kosten fallen auch dann an, wenn gar kein Trinkwasser verbraucht werden würde. 

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist Teil der Kosten für die Wasserversorgung und damit Bestandteil des Wasserpreises. Mit der Konzession der Trinkwasserversorgung räumt die Kommune der MIDEWA das Recht ein, öffentlichen Grund und Boden zu nutzen, um die Trinkwasserversorgung von Haushalten und Betrieben zu gewährleisten. Im Gegenzug kann die Kommune eine Konzessionsabgabe verlangen, wie es die meisten Städte und Gemeinden in unserem Versorgungsgebiet tun. Dafür werden zwischen dem Wasserversorger und der Gemeinde Konzessionsverträge abgeschlossen.

Dort, wo wir eine Konzessionsabgabe entrichten, zahlen auch unsere Kunden einen anderen Trinkwasserpreis. Er ist entsprechend höher als in jenen Orten, die auf die Abgabe verzichten.

Wasserentnahmeentgelt

Mit dem Wasserentnahmeentgelt gibt es einen weiteren Bestandteil des Wasserpreises. Die Landesregierung Sachsen-Anhalts hat am 22. Dezember 2011 die „Verordnung über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für das Land Sachsen-Anhalt“  beschlossen. 

Hiernach ist ein Entgelt an das Land abzuführen, wenn man Wasser aus oberirdischen Gewässern oder aus dem  Grundwasser fördert und entnimmt. Das Wasserentnahmeentgelt steht dem Landeshaushalt zu. Gemäß § 105 Wassergesetz sind die Mittel nach Abzug des Verwaltungsaufwandes für wasserwirtschaftliche Zwecke zu verwenden. 

Je nach Verwendungszweck des entnommenen Wassers gelten unterschiedliche Entgeltsätze. In der  öffentlichen Wasserversorgung sind es fünf Cent (netto) je Kubikmeter. Der Wassercent wird auf den Wasserpreis aufgeschlagen und komplett an das Land weitergereicht.